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Übertrittsprüfungen von HAK nach HAS

I. Jahrgang in 2. Klasse

bei positivem Abschluss bzw. kein "Nicht Genügend" in einem HAS-Gegenstand ist keine Übertrittsprüfung notwendig

kein positiver Abschluss des I. Jahrgangs: Neubeginn HAS

II. Jahrgang in 2. Klasse

bei positivem Abschluss bzw. kein "Nicht Genügend" in einem HAS-Gegenstand ist keine Übertrittsprüfung notwendig

II. Jahrgang in 3. Klasse

bei positivem Abschluss bzw. kein "Nicht Genügend" in einem HAS-Gegenstand

verpflichtende Übertrittsprüfungen:

Zeitgeschichte und politische Bildung: Lehrstoff der 2. Klasse, Geographie: Österreich, globale Entwicklungstendenzen

Leistungsfeststellung nach SchUG § 29, Abs. 5:

Biologie: Lehrstoff der 2. Klasse

Betriebswirtschaft: Mitarbeiter im Betrieb

Rechnungswesen: Kostenrechnung, Personalverrechnung

Englisch: Kaufmännische Kommunikation, Kommunikationsformen

III. Jahrgang in 3. Klasse

bei positivem Abschluss bzw. kein "Nicht Genügend" in einem HAS-Gegenstand

verpflichtende Übertrittsprüfungen:

Zeitgeschichte und Politische Bildung: Lehrstoff der 2. Klasse

Leistungsfeststellung nach SchUG § 29, Abs. 5:

Biologie: Lehrstoff der 2. Klasse

Betriebswirtschaft: Mitarbeiter im Betrieb (2. Kl.)

bei einem "Nicht Genügend" in einem der folgenden Gegenstände verpflichtende Übertrittsprüfung:

Geographie: Österreich, globale Entwicklungstendenzen (2. Kl.)

Leistungsfeststellung nach SchUG § 29, Abs. 5:

Rechnungswesen: Kostenrechnung, Personalverrechnung (2. Kl.)

IV. Jahrgang in 3. Klasse

bei positivem Abschluss bzw. kein "Nicht Genügend" in einem HAS-Gegenstand

verpflichtende Übertrittsprüfungen:

Zeitgeschichte und Politische Bildung: Lehrstoff der 2. Klasse

Leistungsfestellung nach SchUG § 29, Abs. 5:

Biologie: Ökologie (2. Kl.)

bei "Nicht Genügend" in folgendem Gegenstand:

Biologie: Lehrstoff der 2. Klasse