|
There are no translations available.
Hausordnungen gültig an der BHAK / BHAS Krems
Die Schule ist ein wichtiger Lebensbereich für SchülerInnen, LehrerInnen und das gesamte Hauspersonal. Leistungsfähigkeit, Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Arbeitsfreude entwickeln sich in einem Klima des Wohlbefindens und gelebter Schulpartnerschaft. Daher sind von allen Beteiligten Regeln einzuhalten. Sie finden im Folgenden eine Unterteilung in eine allgemeine Hausordnung und eine IT-Hausordnung .
Allgemeine Hausordnung
1. Verhalten Sie sich in der Klasse und in der Schule hilfsbereit, freundlich und verantwortungsvoll, damit eine Atmosphäre des Wohlfühlens entstehen kann. Ein freundlicher Gruß freut alle.
2. Wenn Probleme oder Konflikte auftreten, besprechen Sie diese offen untereinander, mit der zuständigen Lehrperson, dem Klassenvorstand oder der Direktion.
3. Erscheinen Sie pünktlich und entsprechend gekleidet zum Unterricht. Entschuldigen Sie sich bei eventuellen Verspätungen.
4. Bei Erkrankung oder anderen Verhinderungen ist die Schule umgehend zu verständigen und die Entschuldigung sofort nach Rückkehr in die Schule unaufgefordert dem Klassenvorstand vorzulegen. Vorhersehbare Verhinderungen sind dem Klassenvorstand rechtzeitig vorher schriftlich mitzuteilen bzw. mit ihm abzusprechen.
5. Die Unterrichtsräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden. Das senkt den Reinigungsaufwand und verbessert das Raumklima erheblich. Jedem Schüler/jeder Schülerin steht in der Garderobe ein Kästchen zur Verfügung.
6. Sämtliche Einrichtungsgegenstände der Schule und die Unterrichtsmittel sind schonend zu behandeln. Beschädigungen sind sofort vom Verursacher, Funktionsprobleme bei Geräten von den KlassensprecherInnen im Sekretariat zu melden, wo die Probleme in eine Erhebungsliste mit Datum eingetragen werden. Für mutwillige oder durch Fahrlässigkeit entstandene Schäden haften Sie selbst bzw. Ihre Erziehungsberechtigten. Es werden von Ihnen Mut und Aufrichtigkeit erwartet, zu verursachten Schäden zu stehen und zur Behebung beizutragen.
7. In unserer Schule steht in jeder Klasse ein gutes Mülltrennungssystem zur Verfügung. Tragen Sie täglich dazu bei, dass es im gesamten Schulbereich funktioniert und die Schulgemeinschaft ökologische Verantwortung übernimmt.
8. Die Benützung von Mobiltelefonen ist im Unterricht verboten. Die Telefone sind so einzustellen, dass Anrufe kein akustisches oder sonstiges Signal auslösen.
9. Bankfächer sind stets in Ordnung zu halten. Nach der letzten Unterrichtsstunde müssen die Sessel auf die Bänke gestellt werden. Weiters darf sich nach Unterrichtsende nichts mehr auf dem Fensterbrett, am Boden oder zwischen den Tischen befinden. Sie erleichtern dadurch die Arbeit des Reinigungspersonals.
10. Mit Ausnahme der Mittagspause darf das Schulgelände in den Pausen nicht verlassen werden. Wenn eine dringende Notwendigkeit dazu besteht, müssen Sie die ausdrückliche Genehmigung des Klassenvorstands oder des Stellvertreters einholen. Auch in Freistunden, sofern sie keine Randstunden sind, müssen Sie sich auf dem Schulgelände aufhalten.
Wenn von Seiten der Erziehungsberechtigten das grundsätzliche schriftliche Einverständnis vorliegt, können SchülerInnen in Freistunden das Schulgebäude verlassen. Kommt es aufgrund dieser Regelung zu verspätetem Eintreffen in der folgenden Unterrichtsstunde, wird die Erlaubnis seitens der Direktion zurückgezogen.
11. Im gesamten Schulgebäude besteht Rauch- und Alkoholverbot. Vor dem Unterricht, in der großen Pause sowie nach dem Unterricht ist die Möglichkeit zum Rauchen im Pausenhof gegeben.
Dies jedoch nur dann, wenn die Rauchplätze von der Schülervertretung oder von ihr beauftragten SchülerInnen sauber gehalten werden.
Bei einer Häufung von Vergehen gegen die Rauchordnung kann diese Erlaubnis zum Rauchen auf der Schulliegenschaft jederzeit durch die Direktion zurückgezogen werden.
12. Sollte eine Lehrperson 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse oder im entsprechenden Funktionsraum sein, so hat der/die Klassensprecher/in oder seine/ihre Stellvertreter/in das Fehlen der Lehrperson unverzüglich im Sekretariat zu melden.
13. Audiovisuelle sowie sonstige Elektrogeräte dürfen in den Klassen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Klassenvorstands verwendet werden.
14. Bei Feueralarm sind die Vorschriften des in allen Unterrichtsräumen angebrachten Fluchtplanes genau zu beachten. Unter Einhaltung von Ruhe, Disziplin und Ordnung ist das Schulgebäude mit der unterrichtsführenden Lehrperson zu verlassen. Bitte machen Sie sich mit den Fluchtplänen vertraut und bleiben Sie im Ernstfall auch auf dem Sammelplatz im Klassenverband zusammen.
15. Die Klassen- und SchulsprecherInnen werden nach ihrer Wahl von der Direktion über die rechtlichen Grundlagen sowie die konkreten Aufgaben ihres Amtes informiert. Nehmen Sie bitte diese Funktion mit Engagement wahr. Sie tragen dadurch zu einem wertschätzenden Umgang in der Klasse, zwischen SchülerInnen und Lehrkräften sowie dem Hauspersonal bei.
16. Die Einteilung der KlassenordnerInnen erfolgt durch Eintrag im Klassenbuch und Aushang im Klassenzimmer. Ihre Aufgaben sind: vor jeder Unterrichtsstunde Tafel reinigen, Lüften in den Pausen, Ordnungscheck nach Unterrichtsende in der Klasse, der Transfer von Unterrichtsmaterialien, die Kontrolle der Mülltrennung.
17. Plakate und Werbematerialien außerschulischer Veranstalter dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Direktion auf den dafür vorgesehenen Anschlagtafeln angebracht werden.
18. Zur Vermeidung von unangenehmen Verlusten werden Sie ersucht, keine Wertgegenstände oder größere Geldbeträge in die Schule mitzunehmen. Die Schule kann dafür keine Haftung übernehmen. Diebstähle werden durch die Direktion zur Anzeige gebracht.
19. Der Ordnungsrahmen für die Benutzung der Turnsäle befindet sich auf einem Anschlag im Umkleideraum. Er wird am Beginn jedes Unterrichtsjahres von den LehrerInnen für Bewegung und Sport erläutert.
20. Der Ordnungsrahmen für die Benützung der IT-Ausstattung der Schule inklusive Laptopverwendung hängt in den Informatiksälen und den Laptopklassen aus und wird am Beginn jedes Unterrichtsjahres mit Ihnen besprochen.
Benützen Sie die Ressourcen unserer bestens ausgestatteten Schule mit Freude und Verantwortung. Tragen Sie dazu bei, das Lern- und Lebensumfeld in der BHAK/BHAS Krems in einem Topzustand zu nutzen und zu erhalten.
Folgende Themenbereiche sind im SCHUG zu finden:
*) Schulordnung Abschnitt 9 (§43 – 50)
*) Rechte und Pflichten der Schüler §43 /45 // 57a – 59
*) Rechte und Pflichten der Eltern §43 und §45 / 61-64
IT-Hausordnung
|