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Aufnahmekriterien

Die Aufnahmeregelungen seit dem Schuljahr 1997/98:

Bis 1997 mussten alle SchülerInnen für die Aufnahme in den meisten Berufsbildenden, mittleren und höheren Schulen einen standardisierten Aufnahmetest ablegen. Die Bestimmungen für die Aufnahme wurden geändert und so galten ab dem Schuljahr 1997/98 die neue Aufnahmeregelung.

Aufnahme in eine Berufsbildende mittlere Schule (BMS)

Für den Besuch von ein- und zweijährigen BMS gilt die erfolgreich abgeschlossene 8. Schulstufe*). Für AHS-Schüler, die eine BMS von mindestens 3 Jahren besuchen wollen, gilt ein positives Zeugnis*). *) Ausgenommen sind die Pflichtgegenstände Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflichtgegenstände und Schwerpunktgegenstände. Bewerberinnen und Bewerber aus der Hauptschule, die eine mindestens 3jährige BMS besuchen möchten, müssen in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen der III. Leistungsgruppe (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache) eine Aufnahmeprüfung ablegen.

Aufnahme in eine Berufsbildende höhere Schule (BHS)

Handelsakademie Bedingung für die Aufnahme ist auch hier der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe. AHS-Schüler müssen ein positives Zeugnis*) vorweisen können. Wenn du als Hauptschüler in einem Leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache) in der II. Leistungsgruppe schlechter als mit "Gut" bewertet wurdest, oder in der III. Leistungsgruppe warst, musst du in dem betreffenden Gegenstand eine Aufnahmeprüfung machen.

Sonderbestimmungen für die Polytechnische Schule

Als erfolgreicher Absolvent der Polytechnischen Schule in der 9. Schulstufe brauchst du keine Aufnahmeprüfung. Ein Umstieg von einer BMS oder BHS in die Polytechnische ist bis 31. Dezember möglich.

Sonderbestimmungen für nichtleistungsdifferenzierte Hauptschulen (keine Leistungsgruppen)

Falls du eine Hauptschule besucht hast, die in den Hauptfächern Deutsch, Englisch und Mathematik NICHT in Leistungsgruppen unterteilt war, so ist in folgenden Fällen eine Aufnahmsprüfung erforderlich: bei einem Genügend in einem der Hauptfächer bei Antrag zur Aufnahme in die Handelsakademie bzw. Handelsschule oder bei einem Befriedigend in einem der Hauptfächer bei Antrag zur Aufnahme in die Handelsakademie.

Termine und Anmeldung

Anmelden musst du dich mit Beginn des 2. Semesters an deiner gewünschten Schule. Für die Aufnahmsprüfung werden zwei Termine - jeweils einer im Sommer und im Herbst - angeboten. Die Termine erfährst du bei der Anmeldung an der betreffenden Schule. Wenn du den Sommertermin versäumst, kannst du die Prüfung im Herbst nachholen. Auch wenn du keine Aufnahmsprüfung brauchst, gib auf jeden Fall rechtzeitig an der von dir ausgesuchten Schule dein Zeugnis ab.

Aufnahmsprüfung

Die Aufnahmsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie umfasst für die BHS den Stoff der 4. Klasse Hauptschule der I. Leistungsgruppe, für die BMS den Stoff der 4. Klasse Hauptschule der II. Leistungsgruppe. Die schriftliche Prüfung dauert eine Stunde, die mündliche bis zu einer Viertelstunde. Eine erfolgreich abgelegte Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache wird für BMS, BHS und AHS angerechnet.

Tipps und Hinweise

Informiere dich also so früh wie möglich über deine weiteren Möglichkeiten für deine künftige Schulwahl. Wenn du Fragen hast, wende dich an deinen Klassenlehrer oder an die Schüler- und Bildungsberater. Diese helfen dir sicher gerne, die für dich geeignete Schule zu finden.

Wann muss ich eine Aufnahmsprüfung machen?

in Berufsbildenden mittleren Schulen:

 

 

Hauptschule I. Leistungsgruppe*)

nein

Hauptschule II. Leistungsgruppe*)

nein

Hauptschule III. Leistungsgruppe*)

ja

Polytechnische Schule

nein

*) Die Leistungsgruppen beziehen sich ausschließlich auf die leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache


in Berufsbildenden höheren Schulen:

   

AHS

nein

Hauptschule I. Leistungsgruppe*)

nein

II. Leistungsgruppe mit Sehr Gut und Gut*)

nein

II. Leistungsgruppen mit Befriedigend und Genügend*)

ja

III. Leistungsgruppe

ja

*) Die Leistungsgruppen beziehen sich ausschließlich auf die leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache.

Voraussetzung (BMS und BHS) ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe. Ausgenommen sind dabei die Pflichtgegenstände Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflichtgegenstände und Schwerpunktgegenstände.

Anmerkung: Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben, beziehen sich alle Formulierungen selbstverständlich auf männliche und weibliche Personen.