Übertrittsprüfungen von HAK nach HAS I. Jahrgang in 2. Klasse bei positivem Abschluss bzw. kein "Nicht Genügend" in einem HAS-Gegenstand ist keine Übertrittsprüfung notwendig kein positiver Abschluss des I. Jahrgangs: Neubeginn HAS II. Jahrgang in 2. Klasse bei positivem Abschluss bzw. kein "Nicht Genügend" in einem HAS-Gegenstand ist keine Übertrittsprüfung notwendig II. Jahrgang in 3. Klasse bei positivem Abschluss bzw. kein "Nicht Genügend" in einem HAS-Gegenstand verpflichtende Übertrittsprüfungen: Zeitgeschichte und politische Bildung: Lehrstoff der 2. Klasse, Geographie: Österreich, globale Entwicklungstendenzen Leistungsfeststellung nach SchUG § 29, Abs. 5: Biologie: Lehrstoff der 2. Klasse Betriebswirtschaft: Mitarbeiter im Betrieb Rechnungswesen: Kostenrechnung, Personalverrechnung Englisch: Kaufmännische Kommunikation, Kommunikationsformen III. Jahrgang in 3. Klasse bei positivem Abschluss bzw. kein "Nicht Genügend" in einem HAS-Gegenstand verpflichtende Übertrittsprüfungen: Zeitgeschichte und Politische Bildung: Lehrstoff der 2. Klasse Leistungsfeststellung nach SchUG § 29, Abs. 5: Biologie: Lehrstoff der 2. Klasse Betriebswirtschaft: Mitarbeiter im Betrieb (2. Kl.) bei einem "Nicht Genügend" in einem der folgenden Gegenstände verpflichtende Übertrittsprüfung: Geographie: Österreich, globale Entwicklungstendenzen (2. Kl.) Leistungsfeststellung nach SchUG § 29, Abs. 5: Rechnungswesen: Kostenrechnung, Personalverrechnung (2. Kl.) IV. Jahrgang in 3. Klasse bei positivem Abschluss bzw. kein "Nicht Genügend" in einem HAS-Gegenstand verpflichtende Übertrittsprüfungen: Zeitgeschichte und Politische Bildung: Lehrstoff der 2. Klasse Leistungsfestellung nach SchUG § 29, Abs. 5: Biologie: Ökologie (2. Kl.) bei "Nicht Genügend" in folgendem Gegenstand: Biologie: Lehrstoff der 2. Klasse
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